FAQ
EBV
Sie können die EBV unkompliziert und schnell direkt im Shop auf dieser Website bestellen. Nachdem wir Ihre Bestellung und Ihren Bescheid der Landesregierung erhalten haben, senden wir Ihnen Ihre Zugangsdaten per E-Mail.
Die EBV BASIS Version ist für §57a ermächtige Betriebe kostenlos und kann direkt über den Shop auf dieser Website bezogen werden.
Im Rahmen des EBV BASIS Pakets sind folgende Software Komponenten kostenlos enthalten:
- §57a Gutachtenerstellung
- Plakettenverwaltung
- Fahrzeugverwaltung (inkl. Fahrzeughistorie)
- Benutzerverwaltung und Berechtigungssystem
Mit dem Jahresabo EBV PREMIUM profitieren Sie zusätzlich zu den im EBV BASIS Paket enthaltenen Lizenzen auch von:
- Mängelkatalog Abo
- §57a Service
- Software Modul Analyse
- Workshop-Net und Netman
- Werkstatt.Connect
Neue geeignete Personen können ausschließlich von der jeweils zuständigen KFZ Abteilung der Landesregierung angelegt werden. Als Voraussetzung muss die Ausbildung lt. PBStV §3 Abs.3 und 4 absolviert werden. Im Anschluss an die Ausbildung werden die Daten der geeigneten Person in der Bildungspassdatenbank der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik angelegt und über eine Schnittstelle in der ZBD (Zentrale Begutachtungsplakettendatenbank) erfasst. Erst dann kann die zuständige KFZ Abteilung der Landesregierung die neue geeignete Person einer Begutachtungsstelle zuweisen. Bei der nächsten Synchronisation der EBV mit der ZBD werden die Daten der geeigneten Person automatisch in die EBV übernommen.
Auch hier ist wiederum die Landesregierung zuständig, die in der ZBD die geeignete Person einer anderen Begutachtungsstelle zuweisen oder die geeignete Person deaktivieren kann.
Bitte beachten Sie, falls eine geeignete Person Ihre Begutachtungsstelle verlässt, dass Sie die Landesregierung entsprechend über das Ausscheiden des Mitarbeiters informieren.
Sobald die Landesregierung die geeignete Person in der ZBD einer Begutachtungsstelle zugewiesen hat, kann sich diese mit der Bildungspassnummer als Benutzername und Passwort einmalig in die EBV einloggen. Bitte beachten Sie dabei unbedingt das Format der Bildungspassnummer: xx.xxx
Nach dem ersten Login wird der Anwender gebeten, das Benutzerkonto vollständig auszufüllen und ein neues Passwort zu vergeben.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kontaktdaten jederzeit aktuell sind und Sie Ihre korrekte (persönliche) E-Mail-Adresse hinterlegt haben. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie wichtige Informationen zu gesetzlichen und technischen Änderungen rund um §57a entsprechend erhalten. Darüber hinaus wird Ihnen im Fall, dass Sie Ihr Passwort vergessen haben, ein Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts an die im Benutzerprofil angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie auf der Login-Seite (https://ebv.automotive.at) der Automotive Services unter "Passwort vergessen" einen Link zum Zurücksetzen Ihres alten Passworts anfordern. Es wird Ihnen ein Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts an die im Benutzerprofil angegebene E-Mail-Adresse zugesendet.
Am Gutachten werden folgende Informationen zur Begutachtungsstelle angedruckt:
- Firmenname
- Adresse
- Mailadresse und
- Telefonnummer
Diese Daten können ausschließlich von der Landesregierung in der ZBD geändert werden. Im Zuge der nächsten Synchronisation zwischen der EBV und der ZBD, werden die Daten automatisch aktualisiert.
Da die Begutachtungsstelle ohnehin verpflichtet ist, jede Änderung in Bezug auf die Daten der Begutachtungsstelle der Landesregierung zu melden, entsteht hier für den Betrieb kein Mehraufwand.
Falls Sie unsicher sind, ob die Landesregierung die Änderung bereits durchgeführt hat, helfen Ihnen die Kolleg: innen des Support-Teams der Automotive Services gerne weiter.
OBFCM - On Board Fuel Consumption Monitoring
Unsere Lösung heißt Werkstatt.Connect. Werkstatt.Connect bietet Ihnen eine schnelle und einfache Möglichkeit um OBFCM-Daten auszulesen und an die ZBD zu übermitteln. Werkstatt.Connect setzt dabei auf den bewährten Schnittstellenstandard NETMAN (Workshop-NET, ehem. ASA). Eine Zertifizierung unserer Automotive Service-Schnittstelle durch Workshop-NET garantiert ein reibungsloses Zusammenspiel mit dem bewährten Branchenstandard Workshop-NET. Ausführliche Informationen finden Sie dazu bitte unter https://obfcm.at.
Der Erlass des BMK 2021-0.215.358 vom 04.April 2023 regelt die Erhebung von Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb (OBFCM), wenn Fahrzeuge der wiederkehrenden Begutachtung unterzogen werden.
§57a Betriebe sind ab 20. Mai 2023 verpflichtet OBFCM-Daten im Rahmen der Begutachtung auszulesen und an die ZBD zu übermitteln.
Rechtsgrundlage ist der Artikel 10 VO (EU) 2021/392. Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 ab Erstzulassungsdatum 01. Jänner 2021 müssen im Rahmen der technischen Überwachung gem. 2014/45/EU Daten zum Kraftstoff- und/oder Stromverbrauch übermitteln.
Die OBFCM-Daten müssen, so die Zulassungsbesitzer:innen nicht widersprechen, an die ZBD übertragen werden. Eine Weigerung hat schriftlich bestätigt zu werden und muss dem Gutachten zuordenbar aufbewahrt werden.
Das OBD-Auslesegerät lt. Anlage 2a PBStV muss über das jeweilige Begutachtungsprogramm in der ZBD registriert werden.
Die ZBD gibt vor, dass ein OBD-Auslesegerät zur Übermittlung von OBFCM-Daten zeitgleich nur in einer Begutachtungsstelle registriert sein kann. Es können allerdings mehrere OBD-Geräte in einer Begutachtungsstelle registriert werden.
Die OBFCM-Daten werden über eine eigene OBFCM-Schnittstelle an die ZBD übermittelt. (Anmerkung: Dies erfolgt NICHT über die ZBD-Schnittstelle des Begutachtungsprogramms!)
Die ZBD stellt einmalig eine PDF-Datei mit allen ausgelesenen Daten zum Ausdruck für den Zulassungsbesitzer zur Verfügung. Die Datei oder die darin enthaltenen Informationen dürfen vom Begutachtungsprogramm und von den ermächtigten Stellen darüber hinaus nicht ohne Weiteres verarbeitet oder gespeichert werden.
Sicherheit und Rechtliches
Ihre mit der EBV erfassten Daten werden hochverfügbar in einem österreichischen Rechenzentrum an zwei geografisch getrennten Standorten gespeichert.
Sowohl unser Begutachtungsprogramm EBV zur Erstellung von §57a, §56 und §58, als auch der Mängelkatalog wurden seitens des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie entsprechend approbiert.
Mängelkatalog
Der Mängelkatalog der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik für alle Fahrzeugklassen enthält neben dem allgemeinen Teil die PBStV, die Mängelliste mit ausführlichen Prüfanweisungen und Kommentaren zu den einzelnen Prüfpositionen, sowie eine Zusammenstellung der aktuellsten Erlässe und relevanter Gesetzestexte. Darüber hinaus profitieren Sie von kostenlosen Mängelkatalog Updates und sind somit immer am neuesten Stand.
Weiters stehen Ihnen noch folgende Komponenten zur Verfügung:
- Interaktives Inhaltsverzeichnis
- Suchfunktion mit Volltextsuche
- Schnittstelle ins Begutachtungsprogramm
- Texte über die Schnittstelle direkt ins Gutachten übernehmen
- Feedback-Funktion
- Erlass-Datenbank
- News-Funktion
- Druck-Funktion
- Automatische und kostenlose Mängelkatalog-Updates
Kontakt
Automotive Services Team
Das Team der Automotive Services hilft Ihnen gerne bei allen Fragen zu unseren Produkten. Senden Sie uns bitte Ihr Anliegen per E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir beantworten gerne Ihre Anfragen und unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Problemlösung.
Unsere Servicezeiten:
Mo.–Do.: 08:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
Fr.: 08:00–12:00 Uhr
So können Sie uns erreichen:
Teamviewer
Manchmal ist es hilfreich, wenn wir direkt auf Ihren Rechner zugreifen können. Dafür benützen wir die lizenzierte Software „Teamviewer“. Sie können die Datei hier herunterladen oder auch von der Seite des Herstellers www.teamviewer.com
DownloadFernwartungEBV.exe